JA zur Gebührenfreiheit! Uniweite studentische Urabstimmung vom 12. bis 14. Mai 2009

Gericht meldet: Bildung bald alle.

„Insbesondere ist die Unentgeltlichkeit des Hochschulunterrichts kein verbindlicher Selbstzweck des Art. 13 Abs. 2 Buchst c des Internationalen Pakts für wirtschaftliche soziale und kulturelle Rechte. [...] Es gilt mithin derselbe Maßstab, den das nationale Verfassungsrecht für die chancengleiche Teilhabe an den staatlichen Ausbildungsressourcen vorgibt.“
Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, 29.04.2009.

„Kein gerechterer Beurtheiler fremden Verdiensts als der philosophische Kopf. [...] Für ihn arbeiten alle Köpfe – alle Köpfe arbeiten gegen den Brodgelehrten. Jener weiß alles, was um ihn geschieht und gedacht wird, in sein Eigenthum zu verwandeln – zwischen denkenden Köpfen gilt eine innige Gemeinschaft aller Güter des Geistes; was Einer im Reiche der Wahrheit erwirbt, hat er allen erworben.“
Friedrich Schiller, „Was heißt und zu welchem Ende studiert man Universalgeschichte? Eine akademische Antrittsrede.“ November 1789.

Der AStA der Uni Paderborn hat gegen die allgemeinen Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen in Höhe von 500 Euro geklagt, weil diese mit dem Grundgesetz und dem Völkerrecht unvereinbar sind. Am 29. April hat das Bundesverwaltungsgericht – unter gewaltiger ideologischer Anstrengung und Verdrehung der Rechtslage – die Musterklage abgewiesen.

Mit der „chancengleichen Teilhabe an den staatlichen Ausbildungsressourcen“ behauptet das Gericht, daß Bildung ein knappes Gut sei. Wer einen Teil davon haben will, dem sei im Gegenzug rechtmäßig „Leistungsfähigkeit“ abzuverlangen – er oder sie darf zur Kasse gebeten werden. Mit der Ideologie der Bildung als knappem Gut soll gesetzt werden, sie sei nur in Konkurrenz zu anderen zu ergattern. Am Türsteher zur Hochschule käme nur vorbei, wer vorher die Solidarität abgelegt hat.

Tatsächlich ist Bildung nur künstlich begrenzt. Die Lernenden verbrauchen die Bildung auch nicht, ohne sie gäbe es die Bildung gar nicht. Jeder, der sich bildet, gewinnt Einsichten, die gesellschaftlich verallgemeinert werden können. Studierende sind nicht konsumierende Kunden, sondern schaffen Bildung und entwickeln sie weiter. Aktuell werden jedoch alle darin eingeschränkt, sich vernünftig zu bilden, nicht zuletzt durch Studiengebühren.

Um zum gewünschten Ergebnis zu kommen, hat das Bundesverwaltungsgericht den Inhalt des Artikel 13 des UN-Sozialpaktes schlicht ignoriert. Denn hier ist gefasst: Bildung ist ein Menschenrecht. Sie muß allen zur Verfügung stehen und die Vertragsstaaten des UN-Sozialpaktes haben den sehr praktischen, humanen Anspruch an die Bildung unterzeichnet, daß diese auf das Erkennen und Wirken für Frieden und die soziale Verwirklichung der Würde des Menschen gerichtet sein muß. Persönliche Entfaltung und allgemeines Wohl bilden eine Einheit.

"Anwalt Achelpöhler hatte angekündigt, notfalls vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen zu wollen. Zwar müsse erst das Urteil geprüft werden. Aber: ‚Grundsätzlich wollen wir alle Möglichkeiten ausschöpfen.’"
Hamburger Abendblatt, 29. April 2009.

Der Kampf gegen die Gebühren bleibt eine gemeinsame Angelegenheit. Um alle Möglichkeiten zu nutzen, führen wir in Hamburg vom 12. bis 14. Mai 2009 die Urabstimmung durch. Stimmt mit „Ja zur Gebührenfreiheit“ und besetzt die Urnen.

http://www.gebuehrenboykott.de/artikel_155.html [Stand 6. Mai 2009]