Gebührenboykott - Informationen zum Kampf für Gebührenfreiheit an der Universität Hamburg

Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg

Die Hamburger Landesverfassung verpflichtet für das Allgemeinwohl zu wirken. Studiengebühren sollen hingegen das Wirken für partikulare Interessen, insbesondere für die profitable Verwertung der qualifizierten Arbeitskraft, befördern. Daher brechen Studiengebühren die Hamburger Verfassung.


Präambel

[...] Die Freie und Hansestadt Hamburg hat als Welthafenstadt eine ihr durch Geschichte und Lage zugewiesene, besondere Aufgabe gegenüber dem deutschen Volke zu erfüllen. Sie will im Geiste des Friedens eine Mittlerin zwischen allen Erdteilen und Völkern der Welt sein. [...] Jedermann hat die sittliche Pflicht, für das Wohl des Ganzen zu wirken. [...]

Artikel 56

Das Volk ist zur Mitwirkung an der Verwaltung berufen. Die Mitwirkung geschieht insbesondere durch die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Verwaltungsbehörden. [...]

Artikel 73

Die Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte und Pflichten in öffentlichen Ehrenämtern darf nicht behindert werden [...]

http://www.gebuehrenboykott.de/artikel_26.html [Stand 23. Februar 2007]