Am 26. Juli hat das „Zentrum für Studierende“ der Universität Hamburg auf Veranlassung der Präsidentin an 1.939 Studierende sogenannte Exmatrikulationsbescheide versandt.
Mit dieser Handlungsweise soll die Durchsetzung der rechten Hochschulpolitik des CDU-Senats abgesichert werden. Die Maßnahme ist sozial unverantwortlich, undemokratisch und zudem unrechtmäßig. Sie dient allein der Einschüchterung der Studierendenschaft, die durch eigenes solidarisches Wirken gute Voraussetzungen dafür geschaffen hat und schafft, daß die Gebühren in Hamburg wieder abgeschafft werden.
Studiengebühren sind das Kernelement der neoliberalen Hochschulpolitik, weil sie Bildung und Wissenschaft zur Ware degradieren sollen. Dies richtet sich gegen wissenschaftlichen Fortschritt für das allgemeine Wohl und Bildung für die persönliche Entfaltung in einer demokratischen Gesellschaft. Studiengebühren sind deshalb unsozial und wirken Gegenteilig zur Entwicklung menschenwürdiger Bedingungen.
Aus dieser Haltung hat die Universität in den letzten Jahren mehrfach und eindeutig die Studiengebühren abgelehnt. Die Studierenden haben sich zu 95 Prozent in einer Urabstimmung für die Gebührenfreiheit ausgesprochen, die akademischen Gremien (Fakultätsräte, Konzil, Großer Senat und Akademischer Senat) wenden sich bis heute gegen die Gebühren und das sogenannte „Studienfinanzierungsgesetz“, die Personalvertretungen haben die studentischen Positionierungen und Aktivitäten unterstützt.
Die Präsidentin der Universität Hamburg hat deshalb unmißverständlich die Aufgabe, diese begründete Position der Universität nach Außen zu vertreten und sich für die Abschaffung der Gebühren einzusetzen.
Ihre Anordnung zeugt von einem hohen Desinteresse an den sozialen Belangen der Universitätsmitglieder, einer geistig-kulturellen Nähe zu der hochschulpolitisch versagenden Landesregierung und einer erheblichen Demokratieferne.
Wir fordern deshalb das Präsidium der Universität auf, die sogenannten Exmatrikulationsbescheide zurückzunehmen.
Es soll in Kooperation mit der studentischen Interessenvertretung und dem Zentrum für Studierende klären, aus welchen Gründen die betreffenden Studierenden nicht gezahlt haben und sich für entsprechende Möglichkeiten der Befreiung oder des Erlaß einsetzen.
Den betreffenden Studierenden sollte deshalb auch ein neues Antragsverfahren ermöglicht werden. Das Präsidium wird zudem aufgefordert, sich hochschulpolitisch für die Abschaffung der Studiengebühren einzusetzen.
Diese Erklärung wurde von den Teilnehmenden der von AStA und Fachschaftsrätekonferenz (FSRK) organisierten studentischen Versammlung für ein gemeinsames Vorgehen gegen die Exmatrikulationsdrohung am 2. August 2007 beschlossen.
Weitere Infos:
– Was tun, wenn Du wegen der allgemeinen Studiengebühren einen „Exmatrikulationsbescheid“ von der Universität erhalten hast? Leitfaden gegen die Exmatrikulation
– Stellungnahme der FSRK anläßlich der "Exmatrikulation": Die Unipräsidentin auf der Jagd nach 1939 Sündenböcken