Gebührenboykott - Informationen zum Kampf für Gebührenfreiheit an der Universität Hamburg

Der Gesetzentwurf zu nachgelagerten Studiengebühren

Im Widerspruch zur gesellschaftlichen Mehrheit für die Abschaffung der Studiengebühren haben CDU und GAL verabredet, die Studiengebühren (modifiziert) aufrechtzuerhalten.

Im Koalitionsvertrag wurden „nachgelagerte Gebühren“ in Höhe von „375 Euro“ vereinbart, „die nach Ende des Studiums, unabhängig vom Erreichen eines Abschlusses, gezahlt werden müssen“. Selbst diese Pläne bescheidener Korrekturen werden von CDU Wissenschaftssenatorin Gundelach in einem Gesetzesentwurf unterschritten: Die „Nachlagerung“ ist nur Wortgeklingel. Stattdessen beabsichtigt ist, alle Studierenden (auch Behinderte und Eltern) ab dem Wintersemester 2008/2009 je Semester 375 Euro berappen müssen. Studierende in der Regelstudienzeit (plus vier Semester) sollen die Zahlung „ihrer“ Studiengebühren (plus Zinsen) durch einen „persönlichen“ Kreditvertrag mit einer privaten Bank hinter diesen Zeitraum (plus ein Jahr) verlagern. Die Zinsen für den Zeitraum und das „Ausfallrisiko“ für die Kredite sollen die Steuerzahler den Banken erstatten. Wie wenig die beabsichtigte Gesetzesnovelle den Charakter „nachgelagerter Studiengebühren“ hat, wird auch an der Frage der Exmatrikulation wegen „Zahlungsverweigerung“ deutlich. Weil CDU und GAL sich in dieser Frage uneinig sind, sollen die Hochschulen nun selbst die Regeln aufstellen, nach denen sie zwecks Gebühreneintreibung während des Studiums wegen Zahlungssäumigkeit exmatrikulieren (nach Mahnung und Fristsetzung). Die Fälligkeit der Studiengebühren soll sogar um ein halbes Semester auf den Termin der Rückmeldung bzw. Immatrikulation vorverlegt werden.
Weil die CDU versucht die GAL noch weiter über den Tisch zu ziehen, gibt es im Senat zwischen CDU und GAL Streit, insbesondere um die „Nachlagerung“. Das Abendblatt berichtete am 28.05.2008 darüber.

http://www.gebuehrenboykott.de/artikel_132.html [Stand 5. Juni 2008]