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Ein Ende der Bescheidenheit:
Eingetragen von jochen.rasch. | Sa, 2006-01-14 21:55
Studienhonorar für Alle
„Die Tätigkeit der Hochschullehrer und Studenten in der wissenschaftlichen Hochschule ist dann als ein zwar vielfach gegliederter, aber einheitlicher Arbeitsprozeß zu verstehen, an dem Dozenten, Assistenten und Studenten in unterschiedlichen Funktionen beteiligt sind. Dieser Gesamtprozeß ist auf zwei Ergebnisse hin orientiert: Die Erarbeitung von wissenschaftlichen Erkenntnissen und die Formung und Entwicklung der geistigen Kräfte der daran beteiligten Studenten und Wissenschaftler“
Hochschuldenkschrift des Sozialistischen Deutschen Studentenbunds, 1961
Die Gedankenführung der Herren Gebührenbefürworter ist häufig schlicht und wenig ergreifend: Wissenschaft ist wichtigste moderne Ressource für Standort – Wettbewerb macht Wissenschaft und damit Standort besser – Studiengebühren sind gut für Wettbewerb – her mit den Gebühren![1]
So weit, so schlecht. Ist die neoliberale Logik nicht weiter die Mühe des Nachvollzugs wert, so ist doch die erste Prämisse – gerade gerückt – durchaus interessant: Wissenschaftliche Erkenntnisse sind auf dem heutigen Entwicklungsniveau entscheidend für Fortschritt in der Produktion und damit für gesellschaftlichen Fortschritt überhaupt. Die Frage ist eben nur, was wird aus dem Erkenntnisfortschritt gemacht? Profitmehrung für die wenigsten oder Verbesserung der Lebensbedingungen aller.
Eindeutig feststehen sollte somit jedoch vor allem dieses, daß die Erarbeitung von Wissen gesellschaftlich produktive Arbeit ist. Als Fragende, als Sammelnde und Neuaufbereitende von bereits Bekanntem, durch Neufassung und kritische Reflektion sowie durch Verbreitung von Erkenntnissen sind die Studierenden an dieser Arbeit unmittelbar beteiligt und ihrerseits wiederum anregend für die Lehrenden. „Ebenso wie der Professor nicht nur Lehrer ist, so ist in der Hochschule der Student nicht nur Schüler. Beide sind vielmehr dem Selbstverständnis der Hochschule nach als ‚Kommilitonen‘, als gemeinsam Fragende und Suchende am wissenschaftlichen Erkenntnisprozeß beteiligt.“ (a. a. O.)
Studiengebühren bedeuten also nichts anderes, als daß die Studierenden auch noch dafür zahlen sollen, an der Erarbeitung des gesellschaftlichen Reichtums beteiligt zu sein, den sich vor allem jene privat aneignen, die zu seiner Produktion gar nichts beitragen.
Diese Erkenntnis sollte Anlaß dafür geben, nun endlich die Bescheidenheit im Kampf gegen die Gebühren abzulegen und auf eine Forderung zurückzugreifen, die der SDS[2] bereits 1961 aufgestellt hat und die an Aktualität eher gewonnen denn verloren hat: Ein bedarfsdeckendes Studienhonorar für alle Studierenden.
Im Folgenden dokumentieren wir das Studienhonorarkonzept des SDS aus seiner programmatischen Hochschuldenkschrift von 1961:
„Studienhonorar und Emanzipation des Studenten
Im Gegensatz zu den Bestrebungen, die Studenten bewußt in Abhängigkeit von wohlwollenden Geldgebern und Fürsorgeinstanzen zu halten, sind alle Maßnahmen zu fördern, die den tatsächlichen gesellschaftlichen Funktionen und dem Charakter des Studiums gerecht werden und die soziale Stellung des Studenten der Bedeutung seiner Tätigkeit anpassen, das heißt aber: eine Emanzipation des Studenten zum freien intellektuellen Arbeiter und die volle Herstellung der akademischen Freiheit des Studiums anstreben.
Das Studium ist ein Ausschnitt aus dem gesamten Arbeitsprozeß der Hochschule, dessen Ergebnisse – wissenschaftliche Erkenntnisse und wissenschaftlich ausgebildete intellektuelle Arbeitskraft – Grundvoraussetzungen für die Aufrechterhaltung und dynamische Ausweitung des gesamtgesellschaftlichen Produktionsprozesses sind.
Die Arbeitsergebnisse der Hochschule, an deren Erarbeitung die Studenten direkt und auf mehr vermittelte Weise beteiligt sind, stellen somit ein ‚geistiges Kapital‘ dar, das sich in einem ständigen Prozeß in ökonomische Werte umsetzt.
Daher fordert der SDS die Anerkennung der Tätigkeit des Studenten als gesellschaftlich notwendige und wertvolle Arbeitsleistung durch eine kostendeckende ‚Arbeitsentschädigung‘ für alle Studenten (ein sog. Studienhonorar). Die Höhe des Betrages sollte so bemessen sein, daß damit die Lebenshaltungskosten, die Kosten für Lernmittel und kulturelle Bedürfnisse gedeckt werden. Durch besondere Pauschalen und Zulagen für die unterschiedlichen Mietkosten, besondere Lernmittel etc. muß die Summe den unterschiedlichen Durchschnittskosten des Studiums in den einzelnen Hochschulorten und Studienfächern angepaßt werden.
Indirekte Förderungsmaßnahmen (verbilligtes Essen, Wohnen, Theaterkarten etc.) und Leistungen auf Grund besonderer Anträge sollen dagegen möglichst eingeschränkt werden.
Die Entlohnung der im Studium geleisteten Arbeit ist aus den folgenden Gründen gerechtfertigt:
1. Zur Freisetzung des Studenten aus allen sachfremden Abhängigkeitsverhältnissen innerhalb und außerhalb der Hochschule und damit im Interesse der akademischen Freiheit überhaupt; durch ein ausreichendes Entgelt, das ohne weitere Bedingungen und Auflagen jedem zum Studium Zugelassenen gezahlt wird, soll der Student auch in seiner allgemeinen Lebensführung jene Selbständigkeit gewinnen können, die ihm in der wissenschaftlichen Arbeit selbst abverlangt wird.
2. Aus dem sozialen Grundrecht auf materielle Sicherung des im Grundgesetz garantierten freien Studiums und der freien Wahl der Ausbildungsstätte und des Berufs. Zur Zeit können die nicht bedürftigen Eltern, als die sog. ‚Unterhaltsverpflichteten‘ noch nach der Volljährigkeit den Ausbildungs- und Berufsweg ihres erwachsenen Sohnes oder ihrer erwachsenen Tochter bestimmen, indem sie von der Einhaltung ihrer Vorstellungen die Gewährung des monatlichen Zuschusses abhängig machen, oder überhaupt die Finanzierung eines Studiums verweigern.
3. Aus dem sozialen Grundrecht auf gerechte Entlohnung einer Arbeitsleistung, die für die moderne Industriegesellschaft unentbehrlich ist. Durch die Sicherung des zur Durchführung eines Studiums notwendigen Existenzminimums nach dem ‚Subsidiaritätsprinzip‘ (der katholischen Soziallehre) wird der Norm der sozialen Gerechtigkeit nicht entsprochen.
4. Aufgrund der Verpflichtung des demokratischen Sozialstaates als sozialer Gerechtigkeitsstaat zur Demokratisierung des Bildungswesens durch Sicherung gleicher Startchancen und Entfaltungsmöglichkeiten für alle Begabten.
5. Angesichts der Funktion des Sozialstaates in der modernen Industriegesellschaft, der zur Aufrechterhaltung und Expansion des gesamtgesellschaftlichen Produktionsprozesses in ursprünglich gesellschaftliche Aufgabenbereiche eintreten muß, auf dem Wege der Vergesellschaftung mindestens derjenigen öffentlichen Dienste, die von privater Seite nicht mehr auf dem objektiv notwendigen Niveau gehalten werden könnten.
Die Zahlung der Arbeitsentschädigung auch an Studenten aus Elternhäusern mit hohem Einkommen ist nicht nur aufgrund des formalen Gleichheitsgrundsatzes gerechtfertigt (gleiche Leistungen an alle, die gleichwertige Arbeit leisten), sondern, um auch diesen Studenten die Ausbildungsfreiheit und freie Wahl und Gestaltung des Studienweges zu gewährleisten, die auch in ihrem Falle durch die Weigerung von Eltern, das (oder ein bestimmtes) Studium zu finanzieren, eingeschränkt werden kann.“
Die für die Argumentation relevante „Akademische Freiheit“ wird dabei vom SDS positiv bestimmt:
„Akademische Freiheit umfaßt für den Studenten vor allem das Recht der freien Wahl des Studienortes, des Studienfaches, des akademischen Lehrers und der einzelnen Lehrveranstaltungen – als Ausfluß seiner Freiheit zu kritischer Haltung gegenüber allen Forschungsergebnissen und Lehrmeinungen der Fakultäten und akademischen Lehrer. Strebt der Student diese kritische Urteilsfähigkeit und geistige Selbstständigkeit nicht an, so wird seine akademische Freiheit sinnlos, denn sie findet ihre Rechtfertigung und konkrete Sinngebung in der engen Bindung des Studenten an den wissenschaftlichen Erkenntnisprozeß. Die akademische Freiheit ist nicht nur negative Freiheit von äußeren Zwangsgesetzen, sondern sie ist eindeutig durch das Ziel des Studiums und den Zweck der Hochschule positiv bestimmt, als Freiheit zum sinnvollen wissenschaftlichen Arbeiten.“
Die so verstandene Akademische Freiheit ist somit die Antwort auf die bereits einleitend aufgeworfene Frage: „Wem nützt die Wissenschaft?“
„Ob sie es will oder nicht – die Universität nimmt mit ihrer Arbeit Einfluß auf die gesellschaftliche Entwicklung und auf die sozialen und politischen Machtverhältnisse. […]
Die Autonomie der Universität muß inhaltlich neu begründet werden als Freiheit von der Manipulierung durch gesellschaftliche Partialinteressen. […]
Gewinnt die Universität durch Selbstreflexion die Distanz von den gesellschaftlichen Partialinteressen zurück, so erlangt jener historische Bildungsanspruch neues Gewicht, der sich auf die Aufklärung menschlicher Lebensverhältnisse richtet.
Denn wie sie nicht darauf verzichten kann, ihre Forschungsergebnisse an der gesellschaftlichen Praxis zu überprüfen, so muß sie ihr Engagement an die Humanität auch an die durch sie ausgebildeten wissenschaftlichen Fachkräfte vermitteln.
Dieses Bildungsziel ist kein der Wissenschaft fremdes, es ist vielmehr die historische Voraussetzung und Erbschaft von Wissenschaft überhaupt:
KRITISCHE RATIONALITÄT IM DIENSTE DES MENSCHEN zu sein.“
[1] „‚Wissen‘ – das ist die entscheidende und zugleich knappe Ressource des 21. Jahrhunderts.“, Dr. Michael Rogowski, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e.V.; „Wissen ist der entscheidende Rohstoff in der Informationsgesellschaft, der Rohstoff des 21. Jahrhunderts.“, INSM, aktuelles Positionspapier; „Die Zukunftsfähigkeit der deutschen Wirtschaft hängt wesentlich auch von einer hervorragenden Bildung und Ausbildung ab“, BDA-Präsident Dieter Hundt, "Wissen ist der wichtigste Rohstoff der Zukunft und Investitionen in Bildung sind für alle Gesellschaften von herausragender Bedeutung.", Deutsche Bank, „Results 2001“ Geschäftsbericht
[2] Der Sozialistische Deutsche Studentenbund (SDS) war die entscheidende Organisation der Linken in den 68er Studierendenprotesten. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges wurde er als sozialdemokratische Hochschulorganisation gegründet und entwickelte vor allem in den 60er Jahren weitreichende marxistische Positionen. Ende der 60er hatten sich im SDS weitere Tradierungen zusammengefunden, von Kommunisten bis zu radikalisierten bürgerlichen Demokraten. Anfang der 70er Jahre löste sich der SDS mangels gemeinsamer weitergehender Sozialismusperspektive auf. Die antikapitalistische Studierendenbewegung differenzierte sich in den kommunistischen MSB, den sozialreformerischen SHB und die libertären Basis- und K-Gruppen.