Zur Erinnerung

Studiengebühren sind sozial ungerecht!

„Zum Ersten lässt es sich meiner Auffassung nach der Öffentlichkeit gegenüber nicht begründen, dass Studierenden grundsätzlich eine Eigenbeteiligung nicht zuzumuten ist. Für Mitglieder sozial benachteiligter Gruppen sollten Sonderregeln die Finanzierung des Studiums sicherstellen. Auf das Gros der Studierenden trifft die ‚soziale Indikation‘ nicht zu, da es aus der gehobenen Mittelschicht stammt.“
Unimagazin „YouSee“, 25. Januar 2005, Plädoyer für Studiengebühren von Prof. Dr. Dorothea Frede, Philosophisches Seminar der Universität Hamburg

Profundes Halbwissen wird in der Gebührendebatte immer wieder gerne angeführt, gerade wenn es um die soziale Selektivität geht.
Zur Richtigstellung: Studieren kostet Geld und zwar die Studierenden. Essen, Wohnen, Gesundheitsversorgung, kulturelles Leben – all das will ebenso bezahlt sein wie die Arbeitsmittel: Bücher, Papier, Stifte, Computer, etc.
Die 17. Sozialerhebung des deutschen Studentenwerks bestätigt es erneut: Nur sehr wenige Studierende haben keine Geldsorgen. Die meisten sind nicht nur auf Unterstützung durch ihre Eltern angewiesen, sondern müssen nebenbei in erheblichem Umfang arbeiten (in Hamburg zwischen 71 und 84 Prozent). Öffentliche 19 Ausbildungsförderung spielt bei der Studienfinanzierung eine untergeordnete Rolle.
Wer nicht zufällig über reiche Eltern verfügt, hätte also massive Schwierigkeiten, das Geld für Studiengebühren aufzubringen. Für viele Studierende wäre die Einführung von Gebühren das Ende ihres Studiums, für noch viel mehr Menschen ein weiterer Grund, nicht zu studieren.
Aus der Graphik wird deutlich, daß sehr viele und immer mehr Studierende aus höheren sozialen Schichten kommen. Ein Zusammenhang, der seit der Einführung der Langzeitgebühren in Hamburg im Bundesvergleich überproportional wirksam wird. Für Kinder aus niedrigeren Schichten wird es offenbar immer unwahrscheinlicher, zu studieren. Durch allgemeine Studiengebühren würde der Zusammenhang zwischen Bildungsniveau, Berufsstatus und wirtschaftlicher Lage der Eltern und den Bildungsmöglichkeiten ihrer Kinder eine noch viel dramatischere Qualität erreichen.

Das Argument, Studiengebühren seien gerecht, weil sie dem Umstand Rechnung trügen, daß ohnehin die Studierenden vorrangig aus sozial gehobenem Umfeld stammen, ist jedoch nicht nur deshalb albern, weil sie den problematisierten Zusammenhang verstärken, statt ihn zu beheben. Die Konfiguration der sozialen Herkunftsgruppen selbst ist auch höchst irreführend. Hier lohnt sich ein Blick auf die Definition:

„‚niedrig‘: un-, angelernte Arbeiter, Facharbeiter, unselbständige Handwerker, ausführende Angestellte, Beamte im einfachen und mittleren Dienst; jeweils ohne Hochschulabschluss

‚mittel‘: kleine Selbständige, qualifizierte Angestellte/ Meister, Beamte im gehobenen Dienst, jeweils ohne Hochschulabschluss

‚gehoben‘: kleine Selbständige, qualifizierte Angestellte, oder Meister, freiberuflich Tätige, Beamte im gehobenen Dienst, jeweils mit Hochschulabschluß; mittlere Selbständige, Angestellte in gehobenen Positionen, Beamte im höheren Dienst, jeweils ohne Hochschulabschluss

‚hoch‘: mittlere Selbständige, Angestellte in gehobener Position, Beamte im höheren Dienst, jeweils mit Hochschulabschluß; größere Selbständige mit und ohne Hochschulabschluß.“
Aus: 17. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks, 2004

Studierende mit „sozial gehobener“ Herkunft, das sind eben nicht die Kinder der Blankeneser Villenbesitzer, ebensowenig wie alle Studierenden mit „sozial hoher“ Herkunft von Papi drei Autos und eine Segelyacht zum Geburtstag geschenkt bekommen haben.
Hier sind vielmehr die Reihenhausmieter gemeint, die eben auch irgendwo im Dispo rum krebsen, und die Vorort-Doppelhaus-Besitzer, die der Deutschen Bank auf Jahrzehnte die Zinsen für den Kredit in den Rachen schmeißen.
Die bezahlt davon Josef Ackermann über 11 Millionen Jahresgehalt. Der und seine handvoll Kollegen "Spitzenmanager" jedoch können in ihrem Leben nicht so viele Kinder zeugen, daß die über 30% der Studierendenschaft ausmachen würden.
In den Vorstands- und Manageretagen aber sitzen jene, die sich problemlos die Studiengebühren nicht nur der eigenen Kinder, sondern ganzer Hochschuljahrgänge leisten können.
Der Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung läßt uns wissen: Während das oberste Fünftel der Bevölkerung über 2/3 des bundesdeutschen Gesamtvermögens verfügt, hat das unterste Fünftel ein negatives Vermögen. Das oberste Zehntel allein verfügt über nahezu die Hälfte des Gesamtvermögens (47%).
Kommen wir also auf Frau Frede zurück. Der „Öffentlichkeit“ gegenüber läßt sich recht einfach die Ablehnung der Zumutung von Studiengebühren begründen: Bildung ist eine gesellschaftliche Aufgabe, d.h. vorerst entsprechend staatlich zu gewährleisten. Das Geld dafür ist bei jenen zu holen, die es im Überfluß haben. Dafür gibt’s Steuern!